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DEBONA Hausverwaltung

Gutes Miteinander dank durchdachter Hausordnung

Für das reibungslose und problemlose Miteinander in einer Immobilie mit Eigentumswohnungen reicht eine Standardhausordnung in der Regel nicht aus. Eine gute Hausordnung muss auf die individuellen Besonderheiten eines Objekts eingehen.

Die Aufstellung einer Hausordnung entspricht Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG) und kann deshalb von jedem Wohnungseigentümer, notfalls auch auf gerichtlichem Wege gefordert werden. Sie ist wesentlicher Bestandteil einer ordentlichen Hausverwaltung. Die Hausordnung der WE-Gemeinschaft gilt gegenüber Mietern nur, wenn sie auch ausdrücklich und rechtsgültig als Mietvertragsbestandteil vereinbart ist.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine Hausordnung zu erstellen, die zum einem auf die Bedürfnisse aller eingeht und zum andern auch auf die individuellen Bedürfnisse des Objekts eingeht.

Zu den wesentlichsten zu regelnden Punkten gehören:

  • Ruhezeiten
  • Reinigungspflichten der Bewohner
  • Räum- und Streupflichten
  • Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen
Dabei können die verschiedensten Dinge auf die Ausarbeitung der Hausordnung Einfluss nehmen. Zu den Einflussfaktoren gehören unter anderem:

  • Garten- und Grünflächen
  • Tiefgaragen und Parkflächen
  • Gemeinschaftlich genutzte Waschräume
  • Gemeinschaftlich genutzte Wellnessbereiche oder Schwimmbäder
  • Haustierhaltung
  • Kinderspielbereiche
  • usw.


Aus all diesen Faktoren formen wir eine Hausordnung, die den individuellen Ansprüchen des einzelnen Bewohners so weit wie möglich entgegenkommt. Dabei achten wir streng darauf, dass diese nicht zu Lasten des Ruhebedürfnisses anderer Bewohner geht.