Gewerbliche Nutzung der Eigentumswohnung
Einer gewerblichen Nutzung einer Eigentumswohnung steht grundsätzlich nichts im Wege. Dennoch kann diese schnell an ihre Grenzen stoßen, wenn für Wohnungseigentümer eine nicht zumutbare Beeinträchtigung entsteht.
Wir empfehlen, eine solche gewerbliche Nutzung in der Teilungserklärung genauer zu definieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Nutzung von dieser Definition nicht vehement abweichen darf. So darf aus einem in der Teilungserklärung festgeschriebenen Büro nicht einfach eine Arztpraxis werden.
Unsere Erfahung aus der Praxis hat gezeigt, dass die Problematik Gewerbe und Wohnungen zu den sensibelsten Problemen der WEG-Verwaltung zu zählen ist. Nur eindeutige und klare Vereinbarungen helfen, Unfrieden zu vermeiden. Daher raten wir Ihnen, rechtzeitig mit Miteigentümern und Verwaltung zu sprechen und auf unüberlegte Nutzungen zu verzichten. So vermeiden Sie Ärger und Kosten.



