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DEBONA Hausverwaltung

Die Eigentümerversammlung als Forum

In der Eigentümerversammlung bespricht die Wohnungseigentümergemeinschaft den aktuellen Stand der Wohnanlage und entscheidet über zukünftige Maßnahmen.

Wenigstens einmal im Jahr muss schriftlich und mit mindestens zwei Wochen Vorlauf zur Eigentümerversammlung eingeladen werden. Aus der Einladung müssen der Ort, Zeit und die Tagesordnung der Versammlung hervorgehen. Der Zeitpunkt muss verkehrsüblich und zumutbar sein. Üblicherweise lädt der Verwalter ein. An der Versammlung nehmen natürlich die Eigentümer teil. Kann ein Eigentümer nicht erscheinen, darf er einen Vertreter schicken. In der Regel führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung.

Die Versammlung ist meist beschlussfähig, wenn die Anwesenden die Mehrheit aller im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile repräsentieren. Der Verlauf und die Entscheidungen einer solchen Sitzung muss in einem Protokoll und im Beschlussbuch festgehalten werden. Je größer eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist, desto schwieriger gestaltet sich im Allgemeinen die Herstellung eines breiten Einvernehmens. Hier ist die Hausverwaltung gefragt, als Moderator zu vermitteln und eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden, ohne die Notwendigkeiten bestimmter Maßnahmen zur Erhaltung der Immobilie aus den Augen zu verlieren. Zu den typischen Tagesordnungspunkten einer solchen Versammlung gehören:

  • Die Abrechnungsmodalitäten für die Betriebskosten
  • Die Höhe und eventuelle Anpassung der Instandhaltungsrücklage
  • Eventuell notwendige Versicherungsanpassungen
  • Planung und Ausschreibung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Aktuelle gesetzliche Regelungen
  • Entlastung der Hausverwaltung
  • Entlastung des Beirats