Verwaltungsbeirat: ein sinnvolles Organ
Er ist zwar keine Pflicht, einen Verwaltungsbeirat einzurichten, wir erachten dies aber als äußerst sinnvoll.
Die Aufgabe des Verwaltungsbeirats liegt in der Unterstützung der Hausverwaltung. Erfahrungsgemäß wenden sich viele Eigentümer mit Fragen und Anliegen zunächst an den Beirat, der diese entweder bereits im Vorfeld abschließend bearbeiten kann oder an die Hausverwaltung zum weiteren Verfahren weiterleitet.
Er hat beratende, vermittelnde und prüfende Funktionen. Der Hausverwalter ist nicht an Beschlüsse des Verwaltungsbeirats gebunden, sondern ausschließlich der Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich. Oft werden allerdings Beschlüsse gefasst, die der Hausverwalter "in Abstimmung mit dem Verwaltungbeirat" umsetzen soll.
In der Regel setzt sich der Beirat aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzendem und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzer zusammen. Er wird mit Stimmenmehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung gewählt. Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsbeirats sollte die Eigentümerstruktur Berücksichtigung finden. Kapitalanleger, Selbstnutzer oder Gewerbetreibende - alle Interessengruppen sollten möglichst paritätisch vertreten sein. Auch eine Besetzung durch unterschiedliche Berufsgruppen kann Sinn machen.



