| Juristische Betreuung |
Beratung der Eigentümer in der Wahrnehmung ihrer AufgabenDie Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers ergeben sich aus folgenden drei Punkten. 1) den Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes. 2) der so genannten Gemeinschaftsordnung, welche die Teilungserklärung und die Vereinbarung der Wohneigentümer untereinander beinhalten und 3) den sonstigen Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Da der zweite und dritte Punkt von Immobilie zu Immobilie unterschiedliche Inhalte hat, gilt es für Wohnungseigentümer, die sonstigen Beschlüsse, Gemeinschaftsordnung oder Miteigentümer genau durchzulesen. So ergeben sich je nach Immobile unterschiedliche Pflichten und Aufgaben für die Besitzer. Natürlich übernimmt die DEBONA Hausverwaltung für ihre Kunden diese Aufgabe und filtert für ihn seine jeweiligen Pflichten und Aufgaben heraus. Hinweise auf Änderungen in der Gesetzgebung und RechtsprechungIn regelmäßigen Abständen werden von Gesetzgeber neue Gesetze erlassen, welche Wohnungseigentümer betreffen. Und immer wieder gibt es vor Gericht Präzedenzfälle die Hinweise auf die Rechtsprechung im Bereich Immobiliengesetz geben. Verständlicher Weise kommt es vor, dass Laien die ein oder andere Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung entgeht. Daher verfolgt die DEBONA Hausverwaltung alle Entwicklungen in diesem Bereich, um ihre Kunden rechtzeitig darauf aufmerksam machen zu können. Aktualisierung erforderlicher Unterlagen sowie daraus resultierender MaßnahmenAufgrund von neuen Gesetzen oder Gesetzesänderungen kommt es oft vor, dass sich der Umfang der Unterlagen für eine reibungslose Verwaltung einer Immobilie verändert. Diese Neuerungen und Veränderungen beobachtet die DEBONA Hausverwaltung auf das Genaueste. Mit dem Ziel, ihre Kunden rechtzeitig darauf aufmerksam machen zu können. So erfahren diese frühzeitig von neuen Formularen oder neuen Anträgen, die zur Verfügung stehen und benutzt werden müssen. |



