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DEBONA Hausverwaltung

WEG-Verwaltung

Bei der Wohnungseigentumsverwaltung, gebräuchlicher als WEG-Verwaltung bezeichnet, handelt es sich um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter führt die Geschäfte der Eigentümergemeinschaft, lädt zur Eigentümerversammlung ein, erstellt die Jahresabrechnung und kümmert sich um die Hausordnung.

Die Verwaltung unterliegt entsprechend § 21 WEG bestimmten Pflichten. Dazu gehören in erster Linie:

  1. Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
  2. Ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
  3. Angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung
  4. Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
  5. Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG für eine ordentliche Rechnungslegung
  6. Duldung der Herstellung von Fernsprech- und Rundfunkempfangsanlagen sowie Energieversorgungsanschlüssen

Darüber hinaus kümmert sich der WEG-Verwalter um sämtliche Geschäfte, die zur Bewirtschaftung der Immobilie notwendig sind, soweit sie das gemeinschaftliche Eigentum umfassen. So ist der Verwalter verpflichtet, sich um Punkte, wie zum Beispiel Energieeinkauf, Pflege sowie die technische Betreuung und Wartung des Gemeinschaftseigentums, zu kümmern. Einzelne „Aufgaben und Befugnisse des Verwalters“ hat der Gesetzgeber in § 27 WEG festgelegt. Diese können nicht durch Vereinbarung oder Beschluss eingeschränkt werden.