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DEBONA Hausverwaltung

Technische Verwaltung


Überwachung des baulichen Zustands

Grundsätzlich ist der Besitzer einer Immobilie für deren Zustand verantwortlich. Daher empfiehlt es sich, den baulichen Zustand des Objektes kontinuierlich zu beobachten. Diese Aufgabe übernimmt die DEBONA Hausverwaltung gerne für ihre Kunden. Im Zweifelsfall konsultieren wir einen Bausachverständigen.
Vor allem folgende Arbeiten können hohe Kosten verursachen: Dachreparaturen oder –erneuerrungen, verkalkte bruchgefährdete Wasser- und Abwasserleitungen, Feuchtigkeit in Wänden und Keller, veraltete Elektroinstallation, Veraltete Heizung, Fenster, Haus- und Wohnungstüren.
Aber auch aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein in seine vermieteten Immobilien zu investieren. Denn durch Umbauten entstehen nicht nur die Kosten, die steuerlich absetzbar sind, sondern auch Wertsteigerungen die langfristig helfen Vermögen zu erhalten.



Erstellung Instandhaltungsplan

Wird eine Immobilie älter, muss sie renoviert und die technischen Anlagen sowie Einbauten erneuert werden. Daher ist es ratsam, bereits ab dem Übernahmejahr mit der Bildung von Rücklagen zu beginnen. Die DEBONA Hausverwaltung hilft ihren Kunden bei der Erstellung eines entsprechenden Plans.
Die Abschätzung der gesamten zu erwartenden Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum kann zum Beispiel mittels der petersschen Formel vorgenommen werden. Sie besagt, dass innerhalb von 80 Jahren das 1,5-Fache der Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt wird. Die Formel eignet sich aber nur für ältere Anlagen. Nach einer groben Faustregel des Fachverbands für Wohnungseigentumsverwalter ist bei Neuanlagen eine jährliche Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage von 0,8 bis 1,0 % des Kaufpreises ab Baufertigstellung angemessen.



Stammhandwerkerliste

Wir empfehlen unseren Kunden ein so genanntes Stammhandwerker-System. So erhalten sie für den Erwerb einer Dienstleistung oder Arbeit einen möglichst optimalen Gegenwert für ihr Geld. Hierbei wird bereits im Vorfeld eine Liste mit ausgewählten Handwerksbetrieben erstellt, die bereits von der DEBONA Hausverwaltung auf Herz und Niere geprüft wurden. Ein positiver Nebeneffekt dieses Systems ist, dass Mieter in dringenden Fällen selber Handwerker bestellen können. Damit dieses System immer auf dem neusten Stand bleibt, empfehlen wir, die Auswahl der Handwerker und ihre Qualität in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Bei größeren Reparaturarbeiten raten wir dennoch das Einholen verschiedener Angebote, um über Ausschreibungen nachträgliche Kostenexplosionen zu verhindern.



Reparatur- und Wartungsarbeiten

Gerne helfen die Mitarbeiter der DEBONA Hausverwaltung Besitzern von Gewerbeobjekten dabei, einen langfristigen Plan für seine Reparatur- und Wartungsarbeiten zu entwerfen und diesen zu überwachen. So bieten wir dem Kunden einen Überblick darüber, wann, welche Kosten auf sie zukommen können. Hier einige Beispiele. Nach zehn bis 15 Jahren steht unter anderem ein neuer Fassadenanstrich auf dem Plan und nach gut 15 bis 20 Jahren sollte der Heizkessel und der Wärmespeicher überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Sind 20 bis 25 Jahre vergangen, sollte die Aufzugssteuerung erneuert werden. Nach 25 Jahren ist es auch ratsam, die Sanitärobjekte und die Armaturen durch neue zu ersetzen und nach 30 bis 40 Jahren muss das Dach neu gedeckt werden. Mit der Überwachung einer Immobilie hilft die DEBONA Hausverwaltung ihren Kunden, zukünftige Investitionen immer im Blick zu haben.



Planung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Bei der Erhaltung und Wiederherstellung von Immobilien ist zwischen Instandhaltung und Instandsetzung zu unterscheiden. Als Instandhaltung gelten solche Maßnahmen, die verhindern, dass schwere Mängel an der Immobilie auftreten. Unter Instandsetzung versteht man bauliche Maßnahmen, die den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. In Folge sind erste Kosten sofort in dem Jahr abschreibbar, in dem sie entstehen. Kosten durch Instandsetzungen sind dagegen nur über einen langen Zeitraum hin absetzbar. Die DEBONA Hausverwaltung bietet die Planung und Überwachung solcher Maßnahmen an. Dabei vertreten wir folgendes Motto: Wer Instand hält, muss nicht Instand setzen.
In bestimmten Fällen kann es auch zu einer so genannten modernisierenden Instandsetzung kommen, wenn mit dieser Maßnahme bei grundsätzlich notwendiger Instandsetzung eine technisch und wirtschaftlich sinnvollere Maßnahme durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn mit dieser Maßnahme bauliche Veränderungen verbunden sind.



Übernahme der kompletten Bewirtschaftung

Bei unseren Kunden, die als gewerbliche Anbieter auftreten, kommt es öfters vor, dass sie die komplette Bewirtschaftung ihrer Immobilien abgeben. Das bedeutet, dass wir von unseren Kunden monatlich einen festen Betrag erhalten, mit dem wit die Bewirtschaftung seines Objekts finanzieren und sicherstellen. Damit übernehmen wir für unsere Kunden das Kostenrisiko unter Berücksichtigung des Leistungsverzeichnisses. Der große Vorteil besteht darin, dass wir durch Rahmenverträge und Sammelaufträge die komplette Bewirtschaftung deutlich günstiger realisieren können.



Vorort-Inspektionen

Nur wer seine Gewerbeobjekte gut kennt, kann sie entsprechend managen und weiterentwickeln. Bei einer Vorort-Inspektion handelt e sich um eine Begutachtung des Gewerbeobjekts. Während der Begehung werden Maßnahmen überprüft, die zur Instandhaltung des Objekts nötig sind. Außerdem wird erörtert, ob und welche Instandsetzungsmaßnahmen angebracht sind. Dabei übernimmt die DEBONA Hausverwaltung für ihre Kunden nicht nur die Investitionsplanung, sondern auch die Kontrolle über den Instandhaltungsplan.