| Technische Verwaltung |
Überwachung des baulichen ZustandsEs empfiehlt sich grundsätzlich, den baulichen Zustand einer Immobilie ständig im Auge zu behalten. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für unsere Kunden. In schwierigen Fällen wird ein Bausachverständiger zu Rate gezogen, der bei der Einschätzung des baulichen Zustands ein professionelles Urteil abgeben kann. Erstellung InstandhaltungsplanAuch eine Immobilie wird älter und von Zeit zu Zeit muss sie renoviert und die technischen Anlagen sowie Einbauten erneuert werden. Umsichtige Besitzer von Immobilien beginnen deshalb bereits ab dem Fertigstellungsjahr mit der Bildung von Rücklagen. Wir helfen Ihnen dabei, hierfür einen Plan zu erstellen, der darstellt, wann mit welchen Arbeiten zu rechnen ist.
StammhandwerkerlisteUm beim Nachfragen einer Dienstleistung oder Arbeit einen möglichst optimalen Gegenwert für das eigene Geld zu erhalten, empfehlen wir das so genannte Stammhandwerker-System. Überwachung Reparatur- und WartungsarbeitenReparatur- und Wartungsarbeiten für eine Immobilie lassen sich planen, genauso wie die dafür notwendigen finanziellen Rücklagen. Gerne helfen wir Immobilienbesitzern dabei, einen langfristigen Plan zu entwerfen und diesen zu überwachen. So weiß der Kunde immer, wann welche Kosten auf ihn zukommen können. Hier einige Beispiele. Nach 10 bis 15 Jahren steht dann unter anderem ein neuer Fassadenanstrich auf dem Plan und nach gut 20 bis 25 Jahren sollte der Heizkessel und der Wärmespeicher erneuert werden. Sind 20 bis 25 Jahre vergangen, sollten Aufzugssteuerungen erneuert werden. Nach 25 Jahren ist es auch ratsam, die Sanitärobjekte und die Armaturen durch neue zu ersetzen und nach 30 bis 40 Jahren muss das Dach neu gedeckt werden. Mit der Überwachung einer Immobilie helfen wir unseren Kunden, zukünftige Investitionen immer im Blick zu haben. Planung von Instandhaltungs- und InstandsetzungsmaßnahmenUnter Instandhaltung versteht man Maßnahmen, die verhindern sollen, dass schwere Mängel an der Immobilie auftreten. Als Instandsetzung bezeichnet man bauliche Maßnahmen, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Wir bieten die Vorbereitung und Überwachung solcher Maßnahmen an. Dabei gilt das Motto: Wer Instand hält, muss nicht Instand setzen. Durchgeführt wird eine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme dann, wenn sie der Erhaltung oder der Wiederherstellung des ursprünglichen baulich-technischen Zustandes der Anlagen oder Einrichtungen dient. In bestimmten Fällen kann es auch zu einer so genannten modernisierenden Instandsetzung kommen, wenn mit dieser Maßnahme bei grundsätzlich notwendiger Instandsetzung eine technisch und wirtschaftlich sinnvollere Maßnahme durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn mit dieser Maßnahme bauliche Veränderungen verbunden sind. Vorort-InspektionenBei einer Vorort-Inspektion geht es um die Begehung des Objekts. Die Begehung dient zur Überprüfung der Maßnahmen, welche zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig sind. Darüber hinaus wird geprüft, ob Instandsetzungsmaßnahmen fällig sind. Dabei bietet wir unseren Kunden, die Kontrolle über den Instandhaltungsplan zu übernehmen. Alle nötigen Maßnahmen, die bei der Vorort-Inspektion zu Tage treten, werden dann umgehend erledigt oder bei größeren Maßnahmen mit dem Auftraggeber abgestimmt. |



