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DEBONA Hausverwaltung

Juristische Betreuung
In dem Bereich Mietverwaltung bieten wir in folgenden Punkten juristische Beratung an:



Beratung der Eigentümer in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben

Je nach Immobilie ergeben sich unterschiedliche Pflichten und Aufgaben für deren Besitzer. Gerne informieren wir unsere Kunden über deren jeweilige Pflichten und Aufgaben, die sich für sie aus der individuellen Situation ihrer Immobilie ergeben.

Dies gilt zum Beispiel für die Reinigung der Gehwege von Laub oder in der Winterzeit von Eis und Schnee. Dazu gehört aber auch die Beschaffung des gesetzlich vorgeschrieben Energieausweises, der einem Mieter bei Verlangen schriftlich vorgelegt werden muss.



Hinweise auf Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung

Die Rechtsgrundlage in der Immobilienwirtschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Als Beispiel sei die Verpflichtung zur Renovierung genannt, wo der Gesetzgeber die Rechte der Mieter zu Lasten der Vermieter gestärkt hat.

Immer wieder gibt es vor Gericht Präzedenzfälle, die Hinweise auf die Rechtsprechung im Bereich Immobiliengesetz geben. Wir verfolgen alle Entwicklungen in diesem Bereich, um unsere Kunden rechtzeitig auf eine veränderte Gesetzeslage und die daraus resultierenden Konsequenzen aufmerksam machen zu können.



Aktualisierung erforderlicher Unterlagen sowie daraus resultierender Maßnahmen

Regelmäßig erlässt der Gesetzgeber neue Gesetze, welche Besitzer von Immobilien angehen. Oft hat dies zur Folge, dass sich der Umfang der erforderlichen Unterlagen für eine reibungslose Verwaltung einer Immobilie verändert. Daher beobachten wir alle Entwicklungen in diesem Bereich. So können wir Kunden immer rechtzeitig auf für sie relevanten Veränderungen aufmerksam machen. Dadurch erfährt der Kunde zum Beispiel frühzeitig von neuen Formularen oder neuen Anträgen, die es zu verwenden gilt.

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Hausbesitzer bei Neuvermietung und Verkauf ihrer Immobilie beispielsweise einen Energieausweis vorlegen. Das sieht die Energieeinsparverordnung vor. Bis Ende September 2008 tolerierte der Gesetzgeber noch die vergleichsweise günstige verbrauchsorientierte Variante. Jetzt gilt der so genannte bedarfsorientierte Ausweis, der deutlich aufwendiger ist. Er macht eine persönliche Besichtigung des Gebäudes vor Ort erforderlich. Aus den baulichen Eigenschaften wie Art und Alter von Mauerwerken, Dach, Isolierung, Fenstern und Türen errechnet der Energieberater den zu erwartenden Energiebedarf. Die Kosten für den Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Vermessung belaufen sich auf mehrere hundert Euro. Selbst das vereinfachte Verfahren schlägt mit bis zu 200 Euro zu Buche. Die Kosten müssen vom Hauseigentümer getragen werden. Und: Es ist nicht erlaubt, sie auf die Miete umzulegen!